BSFZ auf einen Blick:
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von FuE ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche.
Begünstigt sind FuE-Vorhaben, soweit sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.
Die förderfähigen Aufwendungen sind großzügig bemessen. Insgesamt können pro Unternehmen bis zu € 15 Mio. geltend gemacht werden, pro Jahr sind es bis zu € 4 Mio.
Die Höhe der Zulage beträgt 25% der FuE-Kosten in den oben genannten Grenzen.
Das Verfahren ist zweistufig und setzt einen Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) voraus. Dieser muss das Entwicklungsvorhaben entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen beschreiben.
Mit erfolgreichem Antrag beim BSFZ kann dann beim zuständigen Finanzamt der Zuschuss beantragt werden. Der Zuschuss erfolgt entweder durch Abzug vom Gewinn oder – im Falle von Unternehmen, die keine Gewinne schreiben – durch Auszahlung des entsprechenden Betrags.
Bewertung durch das BSFZ – Frascati Kriterien:
Um beim Antragsverfahren erfolgreich zu sein, muss Ihr Projekt oder Vorhaben eine definierte FuE-Tätigkeit darstellen.
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bewertet insbesondere nach den folgenden 5 Kriterien:
Es muss neuartig sein bzw. auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen,
muss schöpferisch sein bzw. auf originären, nicht offensichtlichen Konzepten und Hypothesen beruhen,
muss in Bezug auf das Endergebnis ungewiss sein,
muss systematisch durchführbar sein bzw. einem Plan folgen und budgetierbar sein und
muss zu Ergebnissen führen, die übertragbar/reproduzierbar sind.
Angebot der GT-HD zur Aufgabenverteilung:
Die GT- HD verfügt über langjährige Erfahrung in der Aufarbeitung risikobehafteter FuE-Vorhaben für Fördermittel. Dieses Know-how bringt die GT-HD ein und unterstützt Sie bei einer erfolgreichen BSFZ-Beantragung:
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